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Schulbuchausleihe


 

Schulbuchausleihe 2024/2025

Jahrgang 4

 

Liebe Eltern!

 

Auch im Schuljahr 2024/2025 können an unserer Schule die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelt ausgeliehen werden. Die Teilnahme am Ausleihverfahren ist freiwillig und kann von Ihnen jedes Schuljahr neu entschieden werden. Welche Lernmittel Sie ausleihen können, ist aus der beiliegenden Lernmittelliste ersichtlich; dabei werden wie bisher schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen. 

 

Folgende Bücher erhalten Sie über die Lernmittelausleihe:

Lernmittel

Ladenpreis

Ausleihe

Zahlenbuch Kl. 4, Klett-Verlag 3-12-201770-5

22,50 €       

9,00 €

Playway Pupil´s Book, Klett-Verlag  3-12-588320-8

14,25 

 5,70 €

 

 

14,70 €

 

Das Entgelt für die Ausleihe muss bis zum 07.06.2024 entrichtet werden. 

 

Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf folgendes Konto:

 

 

Konto:                                 Volksbank Goldenstedt

BIC:                                 GENODEF1VEC

IBAN:                               DE88 2806 4179 0719 0000 00

 

Geben Sie bitte unbedingt den Vor- und Nachnamen Ihres Kindes sowie die Klasse an.

 

Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Arbeit Suchende, Sozialhilfeempfänger, Heim- und Pflegekinder, Wohngeldempfänger (WoGG) §9, §19 (siehe §7 Abs. 1 Satz Nr.2 WoGG) sowie Asylbewerber sind von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers – Stichtag 01.06. – bis zu der oben genannten Zahlungsfrist nachweisen. 

Falls Sie dies nicht tun, entscheiden Sie sich damit, alle Bücher auf eigene Kosten zu beschaffen. 

Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern bezahlen 80% des Entgelts (11,76 €).

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. M. Beering, Konrektorin

 

 

 

     


                                                                                                                                                                                                

                                                                                                                                                                

                                                                                                        Goldenstedt, Mai 2024

 

Schulbuchausleihe 2024/2025

Jahrgang 3

Liebe Eltern!

 

Auch im Schuljahr 2024/2025 können an unserer Schule die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelt ausgeliehen werden. Die Teilnahme am Ausleihverfahren ist freiwillig und kann von Ihnen jedes Schuljahr neu entschieden werden. Welche Lernmittel Sie ausleihen können, ist aus der beiliegenden Lernmittelliste ersichtlich; dabei werden wie bisher schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen. 

 

Folgende Bücher erhalten Sie über die Lernmittelausleihe:

Lernmittel

Ladenpreis

Ausleihe

Zahlenbuch Kl. 3, Klett-Verlag  3-12-201760-6

22,50 €

9,00 €

Playway Pupil`s Book, Klett-Verlag  3-12-588309-3

14,25 €

     5,70 €

Flex und Flora Lesebuch 3/4     Diesterweg-Verlag 3-425-14578-5

Das Lesebuch wird im 3. und 4. Schuljahr benutzt.

23,95 €

9,60 €

 

 

24,30 €

                                                                                                                                                                               

Das Entgelt für die Ausleihe muss bis zum 07.06.2024 entrichtet werden. 

Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf folgendes Konto:

 

 

Konto:                                Volksbank Goldenstedt

BIC:                                 GENODEF1VEC

IBAN:                               DE88 2806 4179 0719 0000 00

 

Geben Sie bitte unbedingt den Vor- und Nachnamen Ihres Kindes sowie die Klasse an.

 

Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Arbeit Suchende, Sozialhilfeempfänger, Heim- und Pflegekinder, Wohngeldempfänger (WoGG) §9, §19 (siehe §7 Abs. 1 Satz Nr.2 WoGG) sowie Asylbewerber sind von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers – Stichtag 01.06. – bis zu der oben genannten Zahlungsfrist nachweisen. 

Falls Sie dies nicht tun, entscheiden Sie sich damit, alle Bücher auf eigene Kosten zu beschaffen. 

Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern bezahlen 80% des Entgelts (19,44 €).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. M. Beering, Konrektorin

 

 


 

 

Goldenstedt, Mai 2024

 

Schulbuchausleihe 2024/2025

Jahrgang 2

 

Liebe Eltern!

 

Auch im Schuljahr 2024/2025 können an unserer Schule die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelt ausgeliehen werden. Die Teilnahme am Ausleihverfahren ist freiwillig und kann von Ihnen jedes Schuljahr neu entschieden werden. Welche Lernmittel Sie ausleihen können, ist aus der beiliegenden Lernmittelliste ersichtlich; dabei werden wie bisher schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen. 

 

Folgende Bücher erhalten Sie über die Lernmittelausleihe:

Lernmittel

Ladenpreis

Ausleihe

Denken und Rechnen 2, Westermann-Verlag 3-14-105602-0

21,50 €

8,60 €

 

 

Das Entgelt für die Ausleihe muss bis zum 07.06.2024 entrichtet werden. 

 

Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf folgendes Konto:

 

 

Konto:                                 Volksbank Goldenstedt

BIC:                                 GENODEF1VEC

IBAN:                               DE88 2806 4179 0719 0000 00

 

Geben Sie bitte unbedingt den Vor- und Nachnamen Ihres Kindes sowie die Klasse an.

 

Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Arbeit Suchende, Sozialhilfeempfänger, Heim- und Pflegekinder, Wohngeldempfänger (WoGG) §9, §19 (siehe §7 Abs. 1 Satz Nr.2 WoGG) sowie Asylbewerber sind von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers – Stichtag 01.06. – bis zu der oben genannten Zahlungsfrist nachweisen. 

Falls Sie dies nicht tun, entscheiden Sie sich damit, alle Bücher auf eigene Kosten zu beschaffen. 

Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern bezahlen 80% des Entgelts 

(6,88 €).

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. M. Beering, Konrektorin

 

 


 

 

Goldenstedt, Mai 2024

 

Schulbuchausleihe 2024/2025

Jahrgang 1

Liebe Eltern!

 

Auch im Schuljahr 2024/2025 können an unserer Schule die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelt ausgeliehen werden. Die Teilnahme am Ausleihverfahren ist freiwillig und kann von Ihnen jedes Schuljahr neu entschieden werden. Welche Lernmittel Sie ausleihen können, ist aus der beiliegenden Lernmittelliste ersichtlich; dabei werden wie bisher schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen. 

 

Folgende Bücher erhalten Sie über die Lernmittelausleihe:

Lernmittel

Ladenpreis

Ausleihe

Flex und Flora Lesebuch 1/2     Diesterweg-Verlag 3-425-14577-8

      23,95 €

9,60 €

 

 

Das Entgelt für die Ausleihe muss bis zum 07.06.2024 entrichtet werden. 

 

Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf folgendes Konto:

 

 

Konto:                                Volksbank Goldenstedt

BIC:                                 GENODEF1VEC

IBAN:                               DE88 2806 4179 0719 0000 00

 

Geben Sie bitte unbedingt den Vor- und Nachnamen Ihres Kindes sowie die Klasse an.

 

Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Arbeit Suchende, Sozialhilfeempfänger, Heim- und Pflegekinder, Wohngeldempfänger (WoGG) §9, §19 (siehe §7 Abs. 1 Satz Nr.2 WoGG) sowie Asylbewerber sind von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers – Stichtag 01.06. – bis zu der oben genannten Zahlungsfrist nachweisen. 

Falls Sie dies nicht tun, entscheiden Sie sich damit, alle Bücher auf eigene Kosten zu beschaffen. 

Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern bezahlen 80% des Entgelts 

(7,68 €).

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. M. Beering, KonrektorinSchulbuchausleihe 2024/2025